University of Hamburg Geophysics Pictures Institut für Geophysik
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Stellenausschreibung und Auswahlverfahren

Dies ist ein kurzer Leitfaden für die Berücksichtigung der Gleichstellung bei der Einstellung von wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen. Ausführlichere Informationen sowie Informationen zur Einstellung von technischem und Verwaltungspersonal und zur Berufung von Professor/innen finden sich auf den Seiten der Stabsstelle Gleichstellung der Universität Hamburg.

Die für das Institut für Geophysik zuständige Gleichstellungsbeauftragte ist Claudia Vanelle. In ihrer Abwesenheit wird die Vertretung durch eine/n der Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereichs Geowissenschaften übernommen.

  1. Stellenausschreibung:
    • In Stellenausschreibungen für das wissenschaftliche Personal ist folgender Hinweis aufzunehmen: "Die Universität Hamburg strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben."
    • Es müssen besondere Bemühungen zur Gewinnung weiblicher Bewerberinnen nachgewiesen werden. Dazu zählt die gezielte Ansprache von geeigneten Bewerberinnen sowie die Veröffentlichung der Ausschreibung in einschlägigen Frauennetzwerken, z.B. der Mailingliste geofrau. Die Liste ist geschlossen, aber Claudia Vanelle leitet die Ausschreibung gern weiter an die Liste.
    • Bei Nichtausschreibung muss auch die Gleichstellungsbeauftragte zustimmen. Sie bittet deshalb um rechtzeitige Benachrichtigung.

  2. Personalauswahl:
    • Die UHH strebt an, dass jeder Personalauswahlkommission für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter zur Hälfte Frauen angehören, mindestens sollen jedoch zwei Frauen, darunter eine Professorin, Mitglied der Kommission sein. Letzteres ist im IFG nicht zu erreichen, aber es handelt sich um eine 'soll', keine 'muss' Bestimmung. Die Gleichstellungsbeauftragte bittet darum, dass Frauen in der Personalauswahlkommission entsprechend vertreten sind.
    • Bei der Vorauswahl für die Vorstellungsgespräche ist sicherzustellen, dass alle für die Stelle qualifizierten Bewerberinnen, die den Anforderungen der Stelle entsprechen, eingeladen werden. Sofern dies wegen einer großen Zahl von Bewerberinnen nicht möglich ist, müssen wenigstens so viele Bewerberinnen wie Bewerber eingeladen werden.

  3. Einstellungsantrag und Personalauswahlbogen:
    • Bei Nichtausschreibung muss die Gleichstellungsbeauftragte durch Unterschrift auf dem Einstellungsantrag zustimmen.
    • Wenn die Stelle ausgeschrieben wurde, muss die Gleichstellungsbeauftragte durch Unterschrift auf dem Personalauswahlbogen zustimmen. Dort müssen neben der begründeten Auswahl und der Zusammensetzung der Kommission auch die besonderen Bemühungen zur Gewinnung weiblicher Bewerberinnen im Personalauswahlbogen dokumentiert werden.